Manchmal lässt es die finanzielle Situation von Familien nicht zu, dass die Kinder einen Sportverein besuchen, bei anderen Aktivitäten mitmachen, oder bei Schulausflügen dabei sind. Mit diesen Leistungen kann Ihr Kind Angebote in Schule und Freizeit nutzen, wenn Sie sich die Kosten dafür ansonsten nicht leisten könnten.
Welche Angebote werden gefördert?
- Angebote für Kinder und Jugendliche
- die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (wie im Sportverein oder in der Musikschule in Höhe von 15 Euro monatlich)
- eintägige & mehrtägige Ferienaktionen
- eintägige Schul- und Kitaausflüge
- mehrtägige Klassen- und Kitafahrten (tatsächliche Kosten),
- der persönliche Schulbedarf (insgesamt 156 Euro je Schuljahr)
- die Beförderung von Schülerinnen und Schülern zur Schule
- Lernförderung,
- die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schule oder Kindertageseinrichtungen (tatsächliche Kosten)
Förderung von Fahrten und Lager
Familien mit geringem Einkommen kann eine individuelle Förderung für die Teilnahme ihrer Kinder an Erholungsmaßnahmen bis zu einer Höhe von 300 € pro Kalenderjahr pro Kind gewährt werden.
Als Bemessungsgrundlage zur Errechnung des Zuschusses dienen die jeweils gültigen Sätze der Sozialhilfe für einmalige Hilfen.
Der Antrag wird bei der Kreisjugendpflege gestellt und ist unter folgendem Link zu finden: https://www.luechow-dannenberg.de/Portaldata/1/Resources/lk-dokumente/2022/2022_0223809_Fahrten_und_Lager_Individuell_012022.pdf